Eintritt und Wiedereintritt in Ihre Ev.-Luth. Lydia-Kirchengemeinde Bünde
Wenn ich wieder in die Kirche eintreten will
In unserer Lydia-Gemeinde können Sie sich mit dem Gemeindebüro oder den Pastorinnen oder Pastoren in Verbindung setzen. Die Telefonnummer lautet 05223 10069
Die andere Möglichkeit zum Einritt in die Kirche
führt über die Kircheneintrittstelle im Kirchenkreis Herford. Auch dort treffen Sie einen Pfarrer oder eine Pfarrerin an und können ins Gespräch kommen:
Kircheneintrittsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Herford
Frühherrenhaus an der St. Johannis-Kirche, Neuer Markt, Herford
(Adresse: Petersilienstraße 3a)
Öffnungszeiten:
Bedingt durch die Coronapandemie zurzeit nur nach Absprache.
Kontakt (für Terminabsprachen und weitere Informationen):
Pfarrer Johannes Beer
Tel.: 05221-1 58 19 oder 05221-7 05 88
johannes.beer@herfordmitte.de
Wenn ich zu einer anderen Gemeinde mehr Kontakt habe
als zu meiner eigentlichen Heimatgemeinde kann ich als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in diese "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.
Beim Wiedereintritt wird niemand noch einmal getauft!
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum wird niemand noch einmal getauft, der früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört hat.
Wer noch keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat...
wird durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling lernt so den christlichen Glauben und die Kirche näher kennen und kann alle Fragen loswerden.
Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?
Nein! Doch ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin und später die Teilnahme an einem Gottesdienst ist eine schöne Gelegenheit, den Schritt auch mit Leben zu füllen. Und natürlich tut es gut, wenn ich mich vorher frage, wie ernst ich es mit der Kirche meine.
Übrigens, das Presbyterium
erfährt in einer nichtöffentlichen Sitzung die Namen derer, die eintreten und natürlich auch derjenigen, die ausgetreten sind. Alles weitere unterliegt der seelsorgerlichen Schweigepflicht. Und nur wenn Sie es ausdrücklich wünschen, kann ihr Eintritt auch in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.
Unterlagen, die benötigt werden
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung
- Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung), wenn vorhanden
Der Eintritt selbst ist kostenfrei
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenfrei, allerdings fallen ab dem Monat des Eintritts auch Kirchensteuern an. Deshalb empfiehlt es sich, den Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung über den Schritt zu informieren, damit nicht schlimmstenfalls für ein ganzes Jahr Kirchensteuern nachgezahlt werden müssen.
Es gibt natürlich auch viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 899,99 € für Ledige, 1.703,99 € für Verheiratete und 2.258,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt 12,69 € Kirchensteuer monatlich.
Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.
Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.